In Bayern gilt sie für Neubauten seit Januar 2013, für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2017 muss jeder Haushalt mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet sein. Die genauen Anforderungen regelt die Bayerische Bauordnung (BayBO) im Art. 46 Abs. 4.
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