Nach der Antragstellung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie die technische Projektbeschreibung für Ihr Projekt von uns. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr förderschädlich den Fachunternehmer für die Umsetzung zu beauftragen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit Ihrer Förderung rechnen. Grundsätzlich besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Förderung.