Ein Energieausweis dient zur Visualisierung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Die Gültigkeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Sowohl im Neubau als auch bei Vermietung/Verkauf ist ein gültiger Energieausweis zwingend erforderlich. Es wird in Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterschieden.
Bedarfsausweis
Bewertung des Gebäudes auf Grundlage der energetischen Qualität der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik (Heizung und Warmwasser). Mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln werden Primär- und Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Bei Neubauten sowie bei Gebäuden mit Bauantrag vor 01.11.1977 ist ausschließlich ein Bedarfsausweis gültig.
Verbrauchsausweis
Bewertung eines Gebäudes aufgrund der Energieverbräuche von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung. Bei Nichtwohngebäuden sind zusätzlich Stromverbräuche relevant.