Zunächst ist von Ihnen eine Vollmacht auszufüllen, welche wir für die Antragsstellung benötigen. Für die Antragstellung ist auch ein Kostenvoranschlag (Angebot) des jeweiligen Fachunternehmers notwendig. Das geplante Investitionsvolumen ist Grundlage für die Antragstellung sowie den Zuwendungsbescheid. Die Beauftragung des Fachunternehmers darf nicht vor Antragstellung erfolgen.