Die Fördersätze für die jeweiligen energetischen Sanierungsmaßnahmen legen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fest. Eine konkrete Fördersumme ergibt sich aus dem Fördersatz und den anfallenden Kosten. Die Fördersumme ist außerdem durch eine Höchstsumme begrenzt.
Weiterführende Informationen:
https://www.energie-fachberater.de/dokumente/foerderung-sanierung- 20230101-uebersicht-energie-fachberater.pdf