Sobald Ihr Bauvorhaben durchgeführt wurde und Sie alle Rechnungen der Fachunternehmer erhalten haben, schicken Sie uns diese bitte gesammelt zu. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen auf den Namen des Antragstellers lauten müssen und bezahlt wurden. Hierbei ist zu beachten, dass nur personalisierte Rechnungen akzeptiert werden, also keine einfachen Kassenzettel o.ä.).
Zu Schlussrechnungen mit aufgeführten Abschlagszahlungen sind die Abschlagszahlungen erforderlich.