In Bayern gilt sie für Neubauten seit Januar 2013, für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2017 muss jeder Haushalt mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet sein. Die genauen Anforderungen regelt die Bayerische Bauordnung (BayBO) im Art. 46 Abs. 4.
Wir bieten Ihnen an, die komplette Montage der Rauchwarnmelder in Ihrer Immobilie vorzunehmen oder auch nur die jährliche Überprüfung der Funktionsfähigkeit inklusive der dazugehörigen vollständigen Dokumentation.
Die Kontrolle der Rauchmelder stellt eine sichere Ergänzung für die Betriebs- und Brandsicherheit des Anwesens dar.
- Mindestschutz: pro Etage ein Rauchmelder im Flur, Kinder- und Schlafzimmer
- Optimaler Schutz: Wohnräume, Hobbyräume, Küchen mit Dunstabzug, Dachboden
- Sonderschutz: für die Küche Rauchmelder mit Stummschaltung
Rauchwarnmelderpflicht: Fragen und Antworten
Da wir höchste Ansprüche an die Qualität dieser Produkte stellen, verbauen wir nur ausgewählte Rauchwarnmelder der Firmen Pyrexx und EI-Electronics, die wartungsarm und in Deutschland gefertigt sind.
Wünschen Sie hierzu detaillierte Informationen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.